Umbau: Anpassungen an der Architektur
Objektplanung für Veränderungen an Wohnungen und Häusern
Sie haben ein Haus gekauft, sind aber mit dem Grundriss-Zuschnitt nicht zufrieden. Oder Sie bewohnen einen Altbau, und durch familiäre Veränderungen soll sich auch Ihr Haus oder die Wohnung verändern, Sie planen die Modernisierung Ihres Zuhauses.
Türen sind zu brechen oder zu schließen. Wände sind zu verschieben, abzureißenoder neu zu mauern. Fenster sind neu in die Wände zu stemmen oder zu schließen. Dächer sind zu verändern. Dachgauben sind einzubauen oder auszubauen. Der Keller ist tiefer zu legen oder ein Geschoss ist durch eine andere Nutzungsart anders zu nutzen.
Alle Leistungen der Architektur und der Tragwerksplanung in diesem Zusammenhang werden von mir erbracht.
Türen sind zu brechen oder zu schließen. Wände sind zu verschieben, abzureißenoder neu zu mauern. Fenster sind neu in die Wände zu stemmen oder zu schließen. Dächer sind zu verändern. Dachgauben sind einzubauen oder auszubauen. Der Keller ist tiefer zu legen oder ein Geschoss ist durch eine andere Nutzungsart anders zu nutzen.
Alle Leistungen der Architektur und der Tragwerksplanung in diesem Zusammenhang werden von mir erbracht.
1. Die Grundlagenermittlung
Mit Klären der Aufgabenstellung auf Grundlage der Vorgaben oder der Bedarfsplanung des Auftraggebers, Ortsbesichtigung, beraten zum gesamten Leistungsbedarf, formulieren der Entscheidungshilfen für die Auswahl anderer an der Planung fachlich Beteiligter, zusammenfassen, erläutern und dokumentieren der Ergebnisse.
2. Die Vorplanung
Analysieren der Grundlagen, abstimmen der Leistungen mit den fachlich an der Planung Beteiligten, abstimmen der Zielvorstellungen, Hinweisen auf Zielkonflikte, erarbeiten der Vorplanung, untersuchen, darstellen und bewerten von Varianten nach gleichen Anforderungen, Zeichnungen im Maßstab nach Art und Größe des Objekts, klären und erläutern der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen, bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten, sowie Koordination und Integration von deren Leistungen, Vorverhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung, zusammenfassen, Erläutern und Dokumentieren der Ergebnisse.
3. Die Entwurfsplanung
Erarbeiten der Entwurfsplanung, unter weiterer Berücksichtigung der wesentlichen Zusammenhänge, Vorgaben und Bedingungen, auf der Grundlage der Vorplanung und als Grundlage für die weiteren Leistungsphasen und die erforderlichen öffentlich-rechtlichen Genehmigungen unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter. Zeichnungen nach Art und Größe des Objekts im erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad unter Berücksichtigung aller fachspezifischen Anforderungen, zum Beispiel bei Gebäuden im Maßstab 1:100, bereitstellen der Arbeitsergebnisse als Grundlage für die anderen an der Planung fachlich Beteiligten sowie Koordination und Integration von deren Leistungen, Objektbeschreibung, Verhandlungen über die Genehmigungsfähigkeit, Kostenschätzung, zusammenfassen, erläutern und dokumentieren der Ergebnisse
4. Die Genehmigungsplanung
Erarbeiten und Zusammenstellen der Vorlagen und Nachweise für öffentlich-rechtliche Genehmigungen oder Zustimmungen einschließlich der Anträge auf Ausnahmen und Befreiungen, sowie notwendiger Verhandlungen mit Behörden unter Verwendung der Beiträge anderer an der Planung fachlich Beteiligter, einreichen der Vorlagen, ergänzen und anpassen der Planungsunterlagen, Beschreibungen und Berechnungen.
Weitere Leistungen der Objektplanung gemäß § 34 der HOAI sowie Leistungen der Tragwerksplanung gemäß § 64 der HOAI – der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure – können nach Absprache erbracht werden.
Nichts ist unmöglich mit dem Atelier für Architektur in Schermbeck!
Bei Fragen oder für eine unverbindliche Beratung kontaktieren Sie Dipl.-Ing. Ulrich Fischer telefonisch unter der Nummer 02853 954590 oder ganz einfach über das Kontaktformular.
Ich freue mich auf Ihre Anfrage!